In meiner psychotherapeutischen Praxis behandele ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre.
Die Anmeldung erfolgt über die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Jugendliche ab 16 Jahre können sich selbst, ohne Eltern, anmelden.
Zum ersten Gespräch kommen Sie bitte mit Ihrem Partner und dem Kind/Jugendlichen. Bitte bringen Sie hierzu das gelbe Vorsorgeheft, anderweitige Befunde oder Berichte von Vorbehandlern sowie die Zeugnisse Ihres Kindes/Jugendlichen mit.
In den ersten Stunden wird eine eingehende Diagnostik (Probatorik) durchgeführt. Hierbei wird geklärt, ob eine Psychotherapie für das Kind/den Jugendlichen notwendig und sinnvoll ist. Wenn dies der Fall ist und alle Beteiligten mit der Aufnahme einer Therapie einverstanden sind, wird eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt.
In meiner Praxis arbeite ich verhaltenstherapeutisch. Die Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethode, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt ist. Grundannahme ist die Auffassung, dass menschliches Verhalten und Erleben in weiten Teilen durch Lernprozesse erworben sind und somit durch geeignete Methoden wieder verlernt oder umgelernt werden können.
In der Behandlung wird sich besonders an den aktuellen Problemen der Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Erfahrungen orientiert. Die Vorgehensweise in der Therapie ist abhängig von der Symptomatik, der Fragestellung sowie den Zielen der Patienten. Dies wird mit allen Beteiligten besprochen.
Im Rahmen der Therapie finden begleitende Elterngespräche statt, auch Geschwisterkinder können bei Bedarf mit eingebunden werden. Oftmals ist eine Kooperation mit Kindergärten, Schulen und anderen Bezugspersonen des Patienten sinnvoll. Dies geschieht jedoch nur mit dem Einverständnis der Kinder/Jugendlichen sowie der Eltern.
Die Therapiestunden finden in der Regel einmal wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin statt. Die Gesamtdauer einer Therapie richtet sich nach den individuellen Problemen der Kinder/Jugendlichen und kann sehr unterschiedlich sein.
Damit eine ambulante psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und erfolgversprechend ist, sollten bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein. Diese helfen sicherzustellen, dass die Therapie gut verläuft und der Patient oder die Patientin die notwendige Unterstützung aus dem eigenen Umfeld erhält. Folgende Punkte sind wichtig:
Sollte sich der Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin verschlechtern oder eine akute Krise vorliegen, kann eine wöchentliche ambulante Therapie mit 50-minütigen Sitzungen nicht ausreichen. In diesen Fällen wird oft zu einer stationären oder intensiveren Behandlung geraten, bei der engmaschigere Betreuung und umfassendere therapeutische Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den Patienten oder die Patientin zu stabilisieren.
Sollten die oben genannten Voraussetzungen für eine ambulante Therapie nicht mehr erfüllt sein oder im ambulanten Rahmen keine ausreichende Stabilisierung erreicht werden, kann die Therapie beendet werden. In solchen Fällen wird eine intensivere Behandlungsform oder eine Behandlung/Unterstützungsmaßnahme mit einer geeigneteren Ausrichtung empfohlen, um den individuellen Bedürfnissen des Patienten bestmöglich gerecht zu werden und die Chancen auf eine positive Entwicklung und Genesung zu fördern.